Einlass ab 16 Jahren.
Minderjährige im Alter von 16–17 Jahren erhalten nur Zutritt mit einem gültigen „Muttizettel“ und in Begleitung einer volljährigen Person (18+).
Eine volljährige Begleitperson darf maximal zwei Minderjährige begleiten.
Gültige Ausweisdokumente sind beim Einlass vorzuzeigen.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken sowie von spitzen, verletzenden oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Es finden Einlass- und Taschenkontrollen statt.
Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.